AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen der McFit Sport Ges.mbH

(Stand: 06.2009)

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der McFit Sport Ges.mbH (im Folgenden kurz McFit) mit ihren Mitgliedern. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit McFit abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur entgeltlichen Benützung der Räume und Einrichtungen aller McFit-Fitnessstudios berechtigt sind. Die Bezahlung sämtlicher von McFit angebotenen Leistungen und Produkte erfolgt ausschließlich im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist daher die Möglichkeit des Antragstellers, alle Zahlungen über ein Girokonto bei einem Kreditinstitut zu leisten.
1.2 Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an McFit zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit McFit. McFit ist befugt, innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot schriftlich abzulehnen. Lehnt McFit das Angebot nicht innerhalb dieses Zeitraums ab, kommt zwischen dem Antragsteller und McFit ein zum Zeitpunkt der Antragstellung wirksamer Mitgliedsvertrag zustande.
1.3 Schriftlichkeit ist auch bei Übermittlung von Mitteilungen in elektronischer Form (z. B. mittels EMail) gewährleistet.
1.4 Der Antragsteller erhält bei Antragstellung eine MemberCard, die ihm den Zutritt zu den McFit-Fitnessstudios ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages.
1.5 Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
2.1 Durch die MemberCard erhält das Mitglied Zutritt zu sämtlichen McFit-Fitnessstudios. Ohne Mitnahme der MemberCard ist der Zutritt zu einem McFit-Fitnessstudio nicht möglich.
2.2 Alle Produkte und Leistungen, die McFit zusätzlich zu den Trainingsmöglichkeiten in den McFit-Fitnessstudios anbietet, können vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über die MemberCard in Anspruch genommen werden. Die MemberCard kann vom Mitglied an den dafür bestimmten Terminals in den McFit-Fitnessstudios unter Eingabe eines persönlichen Kennwortes mit einem Guthaben aufgeladen werden. McFit legt den Höchstbetrag dieses Guthabens im Einzelfall fest.
2.3 Die Bezahlung des aufgeladenen Guthabens erfolgt im Wege des Lastschriftverfahrens durch Einziehung vom Girokonto des Mitgliedes. Nach erfolgter Aufladung der MemberCard ist das Mitglied berechtigt, so lange Produkte und Leistungen zu beziehen, bis das Guthaben auf der MemberCard verbraucht ist.
2.4 Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der MemberCard zu sorgen. Den Verlust oder Diebstahl der MemberCard hat das Mitglied in einem McFit-Fitnessstudio zu melden. Nach Meldung des Verlustes oder Diebstahls wird die Zahlungsfunktion der MemberCard gesperrt und ab diesem Zeitpunkt das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung befreit.
2.5 Für die Ausstellung sowie eine allfällige Neuausstellung (Diebstahl, Verlust bzw. Beschädigung) der MemberCard wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von EUR 20,- erhoben.
2.6 McFit ist berechtigt, aus dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Mitglied bestehende offene Forderungen, insbesondere den fälligen Mitgliedsbeitrag und die Aktivierungsgebühr, 14 Tage nach erfolgloser Mahnung mit einem allfälligen Guthaben des Mitglieds auf der MemberCard aufzurechnen.
2.7 Das Recht von McFit auf außerordentliche Kündigung des Mitgliedsvertrages (vgl. Punkt 5.6) bleibt von der Aufrechnung unberührt.
2.8 Das Mitglied ist berechtigt, während der Laufzeit des Mitgliedsvertrages und bis zu einem Jahr nach Vertragsbeendigung die Rückforderung eines allfälligen Guthabens auf der MemberCard zu fordern. Mangels Rückforderung verfällt das Guthaben nach Ablauf eines Jahres nach Vertragsbeendigung. McFit verpflichtet sich, das Mitglied bei Vertragsbeendigung auf den mangels Rückforderung drohenden Verfall schriftlich hinzuweisen. Im Fall der Rückforderung wird das Guthaben – nach allfälliger Aufrechnung im Sinne des Punktes 2.6. – auf das vom Mitglied angegebene Girokonto überwiesen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht.
3.1 Der Mitgliedsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist durch schriftliche Mitteilung jeweils zum Monatsletzten gekündigt werden. Das Mitglied kann jedoch erstmals unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist zum Ablauf des ersten Jahres der Mitgliedschaft den Mitgliedsvertrag kündigen.
3.2 Das Mitglied ist jedoch berechtigt, seinen Mitgliedsvertrag monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten stillzulegen (max. 6 Monate im Jahr). Die beabsichtigte Stilllegung ist McFit im Vorhinein bekannt zu geben. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit. In diesem Falle verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend.
3.3 Ist das Mitglied länger als 6 Monate verhindert, die McFit-Fitnessstudios zu nutzen (Krankheit/Wehr- bzw. Zivildienst/Schwangerschaft), ist das Mitglied verpflichtet, dies mittels einer amtlichen bzw. ärztlichen Bescheinigung zu belegen.
3.4 Zusätzlich ist das Mitglied bei einem Wohnortswechsel gegen Vorlage einer Meldebestätigung der jeweiligen Gemeinde berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen. Dies gilt jedoch nur bei einem Wohnortswechsel in eine andere politische Gemeinde, in der kein McFit-Fitnessstudio besteht. In diesem Fall werden im Voraus geleistete Mitgliedsbeiträge, soweit sie noch nicht begonnene Monate betreffen, auf das Girokonto des Mitglieds rückgebucht.
4.1 Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die MemberCard ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte zu überlassen.
4.2 Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes in Höhe von EUR 250,-. McFit bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist das Mitglied einen geringeren als den pauschalierten Schaden nach, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag.
5.1 Der Mitgliedsbeitrag wird entweder einmalig durch Überweisung bezahlt oder von McFit mittels Lastschriftverfahren monatlich abgebucht.
5.2 Im Falle des Lastschriftverfahrens wird dem Mitglied bei Vertragsabschluss eine Terminübersicht über die künftigen Abbuchungen der Mitgliedsbeiträge ausgehändigt. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für die MemberCard am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
5.3 Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen, wie insbesondere der Gebrauch der Duschen (0,50 € pro 5 Minuten), nicht enthalten.
5.4 Wurde im Mitgliedsvertrag die Bezahlung des Jahresmitgliedsbeitrages durch Einmalzahlung vereinbart, ist der gesamte Betrag binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auf das im Mitgliedsvertrag angegebene Konto der McFit zu überweisen.
5.5 Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto im Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, ist McFit berechtigt, dem Mitglied den dadurch entstehenden zusätzlichen Bearbeitungsaufwand in Rechnung zu stellen.
5.6 Bei Zahlungsverzug des Mitglieds ist McFit berechtigt, dem Mitglied den Zutritt zu sämtlichen McFit-Fitnessstudios bis zur erfolgten Zahlung zu verwehren. Zudem behält sich McFit das Recht vor, nach einmaliger, erfolgloser Mahnung den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Recht beider Vertragsparteien zur Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
5.7 McFit behält sich das Recht vor, dem Mitglied allfällige, im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung entstandene Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen.
6.1 Das Mitglied ist berechtigt, sämtliche McFit-Fitnessstudios zu den Öffnungszeiten zu nutzen. In der Zeit von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr erfolgt die Betreuung durch Trainingspersonal, ab 22.00 Uhr ist eine Nachtaufsicht anwesend.
6.2 Das Nichtbenutzen der Einrichtungen der McFit-Fitnessstudios berechtigt das Mitglied nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Mitgliedsbeitrages.
7.1 Für Schäden an der Person eines Mitglieds haftet McFit entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden (wie zum Beispiel Diebstahl oder Sachschäden an persönlichen Gegenständen) haftet McFit lediglich, wenn der Schaden von McFit oder von einer Person, für die McFit einzustehen hat (§ 1313a ABGB), vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
7.2 McFit stellt verschließbare Spinde zur Verfügung, welche vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im McFit-Fitnessstudio genutzt werden dürfen. McFit ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Spinde auf Kosten des Mitglieds öffnen zu lassen.
8.1 Um den reibungslosen Ablauf des Trainingsbetriebes zu gewährleisten, verpflichtet sich das Mitglied: a) die Trainingsräume nur in sauberer Trainingsbekleidung, mit sauberen Sportschuhen sowie unter Benutzung eines Handtuches zu betreten;
b) den Weisungen des Trainingspersonals und der Nachtaufsicht, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der Ordnung und Sicherheit notwendig ist, Folge zu leisten;
c) die beweglichen Geräte, wie Hanteln, Scheiben und dergleichen, nach Gebrauch an deren jeweiligen Aufbewahrungsort zurückzubringen und die Fitnessgeräte in den Trainingspausen den anderen Mitgliedern zu überlassen;
d) im gesamten Nassbereich Badeschuhe zu tragen sowie die Umkleideräume nach dem Duschen nur abgetrocknet zu betreten;
e) die Spinde sauber zu hinterlassen.
8.2 Bei schwerwiegenden Verstößen gegen eine oder mehrere der oben angeführten Bestimmungen a) bis e) ist McFit berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den für die restliche Vertragsdauer verbleibenden Mitgliedsbeitrag als Schadenersatz mit sofortiger Fälligkeit zu verlangen.
9.1 Es ist dem Mitglied untersagt, in den McFit-Fitnessstudios zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (Anabolika), in die McFit-Fitnessstudios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, zu verschaffen oder zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
9.2 Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist McFit berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den für die restliche Vertragsdauer verbleibenden Mitgliedsbeitrag als Schadenersatz mit sofortiger Fälligkeit zu verlangen.
10. Das Mitbringen von Begleitpersonen, Kindern oder Tieren in die McFit-Fitnessstudios ist nicht gestattet.
11. Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke in die McFit-Fitnessstudios mitzubringen.
12. McFit ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn McFit auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist McFit berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
13. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
14. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.
15. Gerichtsstand ist Wien. Für Klagen gegen einen Verbraucher gilt § 14 KSchG.