AGB
Allgemeine Vertragsbedingungen der McFit GmbH - Deutschland (Stand: 04.2010)
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGBDiese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der McFit GmbH (McFit) mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit McFit abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung aller McFit-Fitnessstudios (Studios) berechtigt sind.
1.2. Antrag
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an McFit zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit McFit. McFit kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt McFit das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.
1.3 MemberCard
Der Antragsteller erhält bei Antragstellung eine MemberCard, die ihm den Zutritt zu den Studios ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung der Studios.
1.4 Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
2. NUTZUNG DER STUDIOS
2.1. Zutritt nur mit MemberCardDurch die MemberCard erhält das Mitglied Zutritt zu allen Studios. Ohne Mitnahme der MemberCard ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.
2.2. Hausordnung
McFit ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.3. Trainingspersonal
Das Mitglied ist berechtigt, alle Studios während der Öffnungszeiten zu nutzen. Dabei erfolgt die Betreuung der Mitglieder durch das Trainingspersonal bzw. die Nachtaufsicht. Das Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.4. Bargeldloses Zahlen
McFit ist berechtigt, in einzelnen oder allen Studios bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuführen. Dies bedeutet, dass alle Produkte und Leistungen, die McFit zusätzlich anbietet, vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über die MemberCard in Anspruch genommen werden können. McFit kann den Höchstbetrag des Guthabens und der einzelnen Aufladung sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten im Einzelfall festlegen.
2.5. Verbrauchsübersicht
Das Mitglied hat die Möglichkeit, den aktuellen der MemberCard gutgeschriebenen Betrag und den Verbrauch seit dem letzten Ladevorgang an den dafür bereitgestellten Geräten einzusehen.
2.6. Rückforderung von Guthaben
Das Mitglied kann während der Laufzeit des Vertrages und bis zu einem Jahr nach Beendigung des Vertrages jederzeit den der MemberCard gutgeschriebenen Betrag auf sein Girokonto zurückbuchen lassen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen, Verrechnung mit Mitgliedsbeträgen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. Das Guthaben verfällt, wenn das Mitglied das Guthaben nicht binnen der in Satz 1 genannten Frist zurückverlangt.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1 Umgang mit der MemberCardDas Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der MemberCard zu sorgen. Einen Verlust der MemberCard hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird die Zahlungsfunktion der MemberCard gesperrt und ab diesem Zeitpunkt das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit. Die Einzelheiten der Verfahrensweise legt McFit fest.
3.2 Gebühr bei Ausstellung der MemberCard
Für die Erstausstellung und eine Neuausstellung der MemberCard bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von EUR 19,- fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
3.3. Verbot der Weitergabe der MemberCard
Die Mitgliedschaft bei McFit ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die MemberCard ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von EUR 220,-. McFit bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist das Mitglied einen geringeren als den pauschalierten Schaden nach, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag.
3.4. Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) McFit unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die McFit dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
3.5. Nutzung der Spinde
Die von McFit zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. McFit ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen.
3.6 Nutzung der Kundenparkplätze
Die von McFit zur Verfügung gestellten Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. McFit behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des PKW vor.
4. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG
4.1. Fälligkeit der monatlichen BeiträgeDie monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für die MemberCard am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
4.2. Kosten bei Rückbuchungen
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.
4.3. Zusätzliche Kosten
Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen, wie insbesondere der Gebrauch der Duschen, nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.
4.4. Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist McFit berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist McFit berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
4.5. Verzugskosten
McFit behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
5. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. Erstlaufzeit / VerlängerungDer Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwölf Monaten. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder McFit spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um weitere 6 Monate. Die Kündigung des Mitglieds ist unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber McFit, Tannenberg 4, 96132 Schlüsselfeld, schriftlich, per Fax (09552-9319-19) oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse zu erklären.
5.2. Stilllegung des Vertrages
Das Mitglied hat die Möglichkeit, seinen Mitgliedsvertrag monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten stillzulegen (max. 6 Monate im Jahr). Die beabsichtigte Stilllegung ist McFit mindestens 3 Werktage vor dem Beginn der Stilllegung bekanntzugeben. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann Leistungen von McFit nicht in Anspruch nehmen. In diesem Falle verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend.
5.3. Kündigung bei Umzug
Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann. Dies gilt jedoch nur bei einem Wohnortswechsel in eine politische Gemeinde, in der kein Studio besteht.
6. HAFTUNG VON MCFIT
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet McFit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von McFit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von McFit gilt.7. VERHALTEN IM STUDIO
7.1. Konsumverbote /verbotene GegenständeEs ist dem Mitglied untersagt, in den Studios zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist McFit berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von EUR 220,- geltend zu machen. Weist das Mitglied einen geringeren als den pauschalierten Schaden nach, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag.
7.2. Begleitpersonen
Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in die Studios ist nicht gestattet.
7.3 Mitbringen von Getränken
Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke in die Studios mitzubringen.
8. DATENSCHUTZ
McFit erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Fitnessstudios erfasst McFit Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitglieds und speichert diese Daten für 3 Tage. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet.McFit überwacht seine Fitnessstudios teilweise mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzellfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Änderungen dieser AGBMcFit ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn McFit auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist McFit berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
9.2. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen McFit aufrechnen.
9.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.




