AGB
Allgemeine Vertragsbedingungen der McFit GmbH - Deutschland
(Stand: 11.2008)
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der McFit GmbH (McFit) mit ihren Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.
| 1. | Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung, welche im Studio ausgehängt ist. |
| 2. | Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder McFit spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich oder per Telefax gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um weitere 6 Monate. Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber McFit, Tannenberg 4, 96132 Schlüsselfeld schriftlich oder per Fax (09552-9319-19) zu erklären. Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde ist das Mitglied zur Kündigung des Vertrages gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde zum jeweiligen Monatsende berechtigt. Im Übrigen gelten für sonstige Vertragsbeendigungen die gesetzlichen Bestimmungen. |
| 3. | Das Trainerpersonal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der Ordnung und Sicherheit nötig ist, Weisungen zu erteilen. Den Weisungen ist Folge zu leisten. In der Zeit von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr erfolgt die Betreuung durch Trainerpersonal, ab 22.00 Uhr ist eine Nachtaufsicht zur Sicherheit des Studios und der Mitglieder anwesend. Die Mitglieder haben ab diesem Zeitpunkt Zugang zu den Einrichtungen durch die so genannte MemberCard (kodierte Magnetkarte). |
| 4a. | Für den Erwerb der MemberCard ist eine einmalige Gebühr von 19,00 Euro fällig. Das Ausstellen einer Ersatzkarte bei schuldhaftem Verlust/Beschädigung kostet 19,00 €. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. |
| 4b. | Das Mitglied verpflichtet sich, die MemberCard nur höchstpersönlich zu verwenden und diese Dritten nicht zu überlassen. Das Mitglied haftet gegenüber McFit für Schäden aufgrund Missbrauchs der MemberCard, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Jeder Verlust der MemberCard ist McFit sofort zu melden. |
| 4c. | Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet das Mitglied sich zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzanspruchs in Höhe von 250,00 Euro. Die Geltendmachung eines über diesen Betrag hinausgehenden Schadens bleibt McFit vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. |
| 5a. | Die monatlichen Beiträge werden jeweils zum Ersten eines jeden Kalendermonats fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. |
| 5b. | Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist McFit berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist McFit berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. |
| 5c. | Die Benutzung der Duschen ist nicht im Monatsbeitrag enthalten. Das Mitglied hat die Möglichkeit, die Duschen gegen ein zusätzliches Entgelt von 0,50€ pro fünf Minuten zu nutzen. |
| 6. | Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, übernimmt McFit keine Haftung. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Zurverfügungstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. McFit ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen. |
| 7. | McFit schließt jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von McFit oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von McFit beruhen sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von McFit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von McFit beruhen. |
| 8. | Das Mitglied hat die Möglichkeit, seinen Mitgliedsvertrag monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten still zu legen (max. 6 Monate im Jahr). Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Beitrags befreit, die Mitgliedschaft verlängert sich entsprechend. Ist das Mitglied länger als 6 Monate verhindert, die Trainingseinrichtungen zu nutzen (z.B. Krankheit, Wehrdienst), ist dies mittels einer Bescheinigung zu belegen. Satz 2 gilt entsprechend. |
| 9. | Das Mitbringen von Getränken ist gestattet. |
| 10. | Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in die Einrichtungen mitzubringen. In gleicher Weise streng verboten ist es, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. McFit ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrags berechtigt und kann Strafanzeige erstatten, falls das Mitglied hiergegen schuldhaft verstoßen sollte. McFit behält sich für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatz vor. |
| 11. | Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch die Annahme des Antrages auf Mitgliedschaft durch McFit zustande. Die Annahme gilt mit Wirkung ab Antragsstellung als erfolgt, wenn McFit nicht binnen einer Frist von zwei Wochen ab Datum der Antragstellung schriftlich gegenüber dem Mitglied die Annahme ablehnt. |
| 12. | Sofern dem antragstellenden Mitglied während dieser Zeit eine MemberCard ausgestellt wird und ihm der Zutritt zum Studio gestattet wird, begründet dies im Falle der Ablehnung seines Antrages keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages oder eines weiteren Trainings. |
| 13. | Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nicht gestattet. |
| 14. | McFit erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Fitnessstudios erfasst McFit Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitglieds und speichert diese Daten für 3 Tage. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet. |
| 15. | McFit überwacht seine Fitnessstudios teilweise mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzellfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten. |
| 16. | Sollte eine oder mehrere Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen unberührt. |




