Teilnahmebedingungen, Datenschutzhinweis und Rechteeinräumung für das
Gewinnspiel der RSG Group GmbH sowie der McFIT Österreich Ges. mbH


1.    Gegenstand der Teilnahmebedingungen

Die RSG Group GmbH, Tannenberg 4, 96132 Schlüsselfeld sowie die McFIT Österreich Ges. mbH, Doningasse 12/2/5, A-1220 Wien (im Folgenden stets zusammen „Veranstalter“ genannt) führen vom 01.06.2019 bis 30.06.2019 die Mitgliederwerbeaktion „Bring a Friend“ durch (im Folgenden „Aktion“ genannt). Im Rahmen eines Gewinnspiels wird unter allen in diesem Zeitraum geworbenen Mitgliedern, welche einen Mitgliedsvertrag für die Studiolinie McFIT abschließen und diesen nicht widerrufen, 10 x 1 Reisegutschein (gültig für Sommersaison 2019 bis Ende Oktober 2019) für eine Reise für 2 Personen verlost.

Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Sofern in diesen Teilnahmebedingungen die männliche Form einer Bezeichnung verwendet wird, sollen hiermit Personen jeden Geschlechts angesprochen werden.

2.    Teilnahmeberechtigung und Teilnahmevoraussetzungen, Ausschluss von der Teilnahme


a)    Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel ist das ausdrückliche Einverständnis beim Abschluss des Mitgliedsvertrages der Teilnehmenden mit diesen Teilnahmebedingungen und dem Datenschutzhinweis.

b)    Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, noch keinen Vertrag zur Nutzung von Fitnessstudios unter den Marken McFIT, JOHN REED, High5 in Deutschland oder Österreich (im Nachfolgenden: „Mitgliedsvertrag“) haben, im Zeitraum vom 01.06.2019 bis 30.06.2019 einen Mitgliedsvertrag in einem McFIT-Studio abschließen und dieser nicht widerrufen wurde. 

c)     Die Laufzeit des Mitgliedsvertrages muss mindestens 6 (sechs) Monate betragen. Für den Abschluss des Vertrages im Studio ist die Anwesenheit des werbenden Mitglieds erforderlich.

d)     Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Veranstalter und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen i.S.d. § 15 AktG und deren Angehörige. Weiterhin ausgeschlossen sind sämtliche an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Personen, insbesondere die, die an der technischen und/oder organisatorischen Umsetzung beteiligt sind.

3.     Gewinne

Im Rahmen des Gewinnspiels erhalten die geworbenen Mitglieder die Möglichkeit, einen von zehn Reisegutscheinen für eine Pauschalreise nach Mallorca für 2 Personen zu gewinnen. Zur Verfügung gestellt werden diese Gutscheine von der Thomas Cook Touristik GmbH, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel. Die Gutscheine haben eine Gültigkeit für die Sommersaison 2019 bis Ende Oktober 2019.

Der Gewinn beinhaltet 7 Übernachtung in einem Doppelzimmer im 4-Sterne-Hotel „Cook´s Club Palma Beach“ inkl. Frühstück sowie den Hin- und Rückflug in der Economy/Standard-Class aus Deutschland bzw. Österreich für 2 Personen inkl. Transfer vom Flughafen Mallorca zum Hotel und vom Hotel zum Flughafen. Alle weiteren Kosten, die während des Aufenthaltes entstehen, wie bspw. Unternehmungen (wie z.B. Ausflüge) vor Ort, Telefon, Minibar, Gebühren, Deposits, Verpflegungskosten etc., zahlen die Reisenden selbst. Der Gewinnende ist ferner, falls erforderlich, dafür verantwortlich, dass sämtliche Einreisebedingungen für sich und seine Begleitperson erfüllt werden.

Die Flüge werden von einem Flughafen in Deutschland oder Österreich erfolgen. Die Reise zum bzw. Rückreise vom jeweiligen Abflugort wird vom Gewinnenden selbst organisiert. Sämtliche anfallenden Kosten hierfür trägt der Gewinnende.

Die Reisebuchung und sämtliche bzgl. der Reise notwendige Kommunikation übernimmt die Thomas Cook Touristik GmbH (Abteilung Gewinnerreisen - Kontakt via Email (auf Gutscheinen vermerkt).

Die Einlösung der Gutscheine erfolgt nach Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisezeitraum besteht nicht.

4.     Ermittlung des Gewinners, Gewinnbenachrichtigung, Gewinneinlösung

a)     Unter allen im Zeitraum vom 01.06.2019 bis 30.06.2019 geworbenen Mitgliedern werden jeweils 10 Gewinnende per Zufall durch Losziehung ermittelt.

b)     Die Gewinnenden werden bis zum 17.07.2019  per E-Mail über den Gewinn informiert. Die Annahme des Gewinns muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach dem Erhalt der Gewinnbenachrichtigung schriftlich per E-Mail an marketing@mcfit.com  unter Angabe der Mitgliedsnummer, der Adressdaten (Name, Anschrift), des Geburtsdatums, einer gültigen E-Mail-Adresse und Telefonnummer erklärt werden.

Die Gewinnenden sind für die Aktualisierung der Kontaktdaten (insbesondere der E-Mail-Adresse) verantwortlich. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten (z.B. fehlerhafte E-Mail-Adresse) ergeben, gehen zu Lasten des Gewinnenden. Die Veranstalter sind nicht verpflichtet, richtige Kontaktdaten auszuforschen.

c)     Sollte jemand als Gewinnender bestimmt worden sein und diesem die Annahme des Gewinns oder die Teilnahme aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen oder aufgrund eines nachträglichen Ausschlusses gem. Nr. 5 c) dieser Teilnahmebedingungen nicht möglich sein oder sollte der Gewinn aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Gewinnenden liegen, nicht übermittelt werden können, verfällt der Gewinn ersatzlos und ein Ersatzgewinner wird ermittelt.

5.    Ausschluss, Änderungen der Teilnahmebedingungen, vorzeitige Beendigung des Bewerbungsverfahrens

a)    Eine (Teil-)Auszahlung, ein Tausch oder eine Ausstellung von Gutscheinen in Höhe des wirtschaftlichen Wertes des Gewinns erfolgt nicht. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

b)    Die Veranstalter behalten sich zudem vor, das Gewinnspiel jederzeit – auch vorzeitig – zu beenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn zu besorgen ist, dass eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann.

c)    Vorbehalten bleibt auch das Recht der Veranstalter, Teilnehmende jederzeit aus wichtigem Grund, insbesondere bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder Manipulation des Gewinnspiels, von diesem auszuschließen. Dies gilt auch für Verstöße durch Dritte, die auf Veranlassung eines Teilnehmenden handeln. Handelt es sich dabei um einen bereits ausgelosten Gewinnenden, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

6.     Rechteeinräumung

a)     Die Teilnehmenden räumen den Veranstaltern jeweils unentgeltlich das unwiderrufliche Recht ein, Bild-, Film- und Tonaufnahmen (nachfolgend: „Aufnahmen“) anzufertigen oder anfertigen zu lassen.

b)     Die Teilnehmenden räumen den Veranstaltern jeweils unentgeltlich ein einfaches, unwiderrufliches sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Recht ein, die erstellten Aufnahmen nach Absatz a) oder die von den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten Aufnahmen, als Ganzes oder Teile hiervon zu nutzen; dies gilt auch soweit zu Gunsten der Teilnehmenden Urheber- oder Leistungsschutzrechte an ihren Aufnahmen entstehen. Die Nutzungsrechte umfassen alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten und noch unbekannten Nutzungsarten; umfasst sind insbesondere, aber nicht ausschließlich,

  • aa) das Recht zur Bearbeitung der Aufnahmen, d.h. insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Bild- und/oder Tonbestandteile und/oder sonstigen Elemente der Aufnahmen zu kürzen, zu teilen, umzugestalten, zu ergänzen oder die Aufnahmen im Ganzen und/oder Teile der Aufnahmen mit anderen Bild- und/oder Tonmaterialien oder sonstigen Elementen zu verbinden,
  • bb) das Vervielfältigungsrecht, das Archivierungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht (körperliche Verwertungsrechte) an den Aufnahmen in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form, 
  • cc) das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung in veranstaltereigenen Channels, einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet (z.B. in Social Media-Kanälen wie Facebook, Twitter, Instagram, YouTube usw. und weiteren Media-Kanälen von McFIT und JOHN REED), das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe auf Bild- und Tonträgern und das Recht der Wiedergabe von Funksendungen (unkörperliche Verwertungsrechte) an den Aufnahmen in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form,
  • dd) das Recht zur Einräumung von weiteren inhaltsgleichen einfachen Nutzungsrechten (Unterlizenzen) an den Aufnahmen oder Teilen hiervon in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form an Dritte.


c)     Die Veranstalter sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, vorstehend genannte Nutzungsrechte auszuüben. Die Nutzungsrechte werden den Veranstaltern jeweils spätestens im Zeitpunkt ihrer Entstehung eingeräumt. Zur Ausübung der Nutzungsrechte bedarf es keiner weiterer Einwilligungs oder Genehmigungserklärungen der Teilnehmenden.

7.    Haftung

Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Veranstalter und ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf bei Teilnahme an dem Wettbewerb vorhersehbare und typische Schäden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmende regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen haften die Veranstalter den Teilnehmenden gegenüber auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seinerseits bzw. seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht für die von den Veranstaltern oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Verdienstausfall und Verlust und/oder Zerstörung persönlicher Gegenstände usw. wird von den Veranstaltern nicht übernommen. Weiter ist eine Haftung aufgrund höherer Gewalt (außergewöhnliche, nicht vorhersehbare Naturereignisse und Wetterverhältnisse) und daraus resultierender Schäden ausgeschlossen.

8.     Datenschutzhinweis, Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten

a)    Die Veranstalter verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

b)    Die Veranstalter erheben und nutzen die Daten der Teilnehmenden nur, soweit dies gesetzlich erlaubt ist oder die Teilnehmenden darin einwilligen. Erhoben werden vom Gewinnenden 

-    Name, Vorname
-    gültige Anschrift
-    Geburtsdatum
-    gültige E-Mail-Adresse
-    gültige Telefonnummer

Die Erhebung von Vor- und Zuname dient zur Feststellung der Identität des Gewinnenden. Zudem werden das Geburtsdatum, eine gültige Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer abgefragt. Die Abfrage dieser persönlichen Daten des Gewinnenden dient der Feststellung der Teilnahmevoraussetzung „Vollendung des 18. Lebensjahres“ sowie zur  Gewinnübersendung bzw. deren Abwicklung. Der Gewinnende willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten von den Veranstaltern im Rahmen des Gewinnspiels bzw. der Gewinnabwicklung erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nach Beendigung des Gewinnspielverfahrens und Ablauf eventueller gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht.

Personenbezogene Daten werden im Übrigen nicht an Dritte weitergegeben.

c)    Der Teilnehmende kann der Verwendung seiner Daten zum Zwecke des Gewinnspiels gegenüber den Veranstaltern jederzeit schriftlich oder per E-Mail unter marketing(at)mcfit.com widersprechen. Dies hat zur Folge, dass die personenbezogenen Daten für die Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr verarbeitet und genutzt werden dürfen und die Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen ist. Wurde an den Teilnehmenden eine Gewinnmitteilung bereits übermittelt, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

9.    Abschließende Regelungen

a)    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

b)    Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (UN-Kaufrecht) anwendbar. Ist der Gewinnende Verbraucher, so gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates deines gewöhnlichen Aufenthaltes gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

c)    Sollten einzelne dieser Teilnahmebestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige, die dem ursprünglich gewollten Regelungszweck am nächsten kommt.