AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RSG Group GmbH – Deutschland für Probemitgliedschaften (Stand: 01.04.2019)

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der RSG Group GmbH (RSG Group) mit ihren Probemitgliedern der Studiolinien „McFIT“, „JOHN REED“, „High5“ und „JOHN REED WOMEN´S CLUB“ soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Probemitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der RSG Group abgeschlossenen Probemitgliedsvertrages zeitlich befristet zur kostenlosen zur Benutzung eines oder mehrerer von der RSG Group betriebenen Fitnessstudios (Studio oder Studios) in Deutschland berechtigt sind.

1.2. Beginn des Probemitgliedsvertrages
Die Probemitgliedschaft beginnt am Tag der Unterzeichnung des Probemitgliedsvertrages durch das Probemitglied.

1.3 Membercard
Das Probemitglied erhält am Tag der Unterzeichnung des Probemitgliedsvertrags eine MemberCard. Nach Vertragsbeendigung wird die MemberCard automatisch durch die RSG Group gesperrt.

1.4 Jugendliche
Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Probemitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann eine Probemitgliedschaft nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

2. NUTZUNG DER STUDIOS

2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Probemitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt  Zutritt zu einem Studio oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.

2.2 Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.3. Zutritt nur mit MemberCard
Durch die MemberCard erhält das Probemitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt in das Studio bzw. die Studios. Ohne Mitnahme der MemberCard ist der Zutritt in das Studio bzw. die Studios nicht möglich.

2.4. Hausordnung
Die RSG Group ist berechtigt, eine für die Probemitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

2.5. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

3. PFLICHTEN DES PROBEMITGLIEDS

3.1. Umgang mit der MemberCard
Das Probemitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der MemberCard zu sorgen. Einen Verlust der MemberCard hat das Probemitglied unverzüglich in einem Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der MemberCard gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Probemitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.

3.2. Gebühr bei Ausstellung der MemberCard / Ersatz-MemberCard
Die Erstausstellung der MemberCard ist im Rahmen der Probemitgliedschaft kostenlos. Für die Neuausstellung der MemberCard bei einem durch das Probemitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Probemitglied verschuldete Beschädigung wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 19,-   Euro inklusive Umsatzsteuer fällig. Weist das Probemitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Probemitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die alte MemberCard verliert mit der Aktivierung der Ersatz-MemberCard.

3.3. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe der MemberCard / Identitätskontrolle
Die Probemitgliedschaft bei der RSG Group ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Probemitglied ist daher verpflichtet, die MemberCard ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Um sicherzustellen, dass die MemberCard nur vom Probemitglied persönlich genutzt wird, stellt das Probemitglied der RSG Group ein Foto von sich zur Verfügung, welches von der   RSG Group gespeichert wird. Sollte das Probemitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich die RSG Group vor, die Identität des Probemitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

3.4. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Probemitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Probemitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Probemitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Probemitglieds erhöhen sollen (z.  B.  Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Probemitglied untersagt, vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

4. VERTRAGSLAUFZEIT
Der Probemitgliedsvertrag hat die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Vertragslaufzeit.

5. HAFTUNG DER RSG Group
Bei leichter  Fahrlässigkeit haftet die RSG Group nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Probemitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist    die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der RSG Group auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der RSG Group gilt.

6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

6.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Die RSG Group ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

6.2. Aufrechnungsverbot
Das Probemitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die RSG Group aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die RSG Group auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.

6.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

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