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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RSG Group GmbH – Deutschland für Teilnehmer an „united let’s move“

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der RSG Group GmbH (RSG Group) und den Teilnehmern an ,,united let’s move“ in den Studiolinien „McFIT“, „JOHN REED“ und „Gold’s Gym“ geschlossen werden. Teilnehmer des Projekts ,,united let’s move“ sind Personen, die aufgrund einer mit der RSG Group abgeschlossenen Teilnahmevereinbarung zeitlich befristet vom 23.09.2026 bis zum 30.09.2026 zur Benutzung eines oder mehrerer von der RSG Group betriebenen Fitnessstudios (Studio oder Studios) in Deutschland berechtigt sind.

1.2. Beginn der Teilnahmevereinbarung

Die Teilnahme beginnt am Tag der Unterzeichnung der Teilnahmevereinbarung durch den Teilnehmer innerhalb des Anmeldezeitraums vom 23.09.2026 bis zum 30.09.2026 und endet zum 30.09.2026.

1.3. Anmeldevoraussetzung

Der Teilnehmer darf zum Zeitpunkt der Teilnahme keine aktive Mitgliedschaft bei den Studiolinien der RSG Group GmbH unterhalten.

1.4 Kostenlose Nutzung

Die Teilnahme am Projekt ,,united let’s move“ ermöglicht allen berechtigten Teilnehmern die kostenlose Nutzung der teilnehmenden Filialen. Vom 23.09.2026 bis zum 30.09.2026 erhalten die Teilnehmer gebührenfreien Zugang zu den Fitnessstudios der Studiolinien der RSG Group GmbH, die im Rahmen dieses Projekts zur Verfügung stehen. Zu den nichtteilnehmenden Fitnessstudiolinien der RSG Group GmbH in Deutschland gehören KLUB McFIT, Gold’s Gym Studios ab Kategorie 2, ausgewählte McFIT-Studios sowie alle JOHN REED Fitnessstudios ab Cluster 4, ausgenommen JOHN REED Women’s Club Berlin. Während dieses Zeitraums entstehen den Teilnehmern in den teilnehmenden Filialen keine Kosten, und es besteht keine Verpflichtung zur Eingehung einer Mitgliedschaft nach Ablauf des Projekts. Die Nutzung ist ausschließlich für den genannten Zeitraum kostenfrei.

1.5. MemberCard

Der Teilnehmer erhält am Tag der Unterzeichnung der Teilnahmevereinbarung eine MemberCard, die den Zugang zu den jeweiligen Studios ermöglicht. Die MemberCard berechtigt darüber hinaus zur Nutzung weiterer im Studio angebotener Leistungen, einschließlich etwaiger Konsumangebote, gemäß den Bedingungen des jeweiligen Studios. Die MemberCard wird mit Ablauf des 30.09.2026 automatisch durch die RSG Group gesperrt.

1.6. Jugendliche

Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Teilnehmer werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann eine Teilnahmevereinbarung nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

2. NUTZUNG DER STUDIOS

2.1. Umfang der Studionutzung

Durch den Vertrag erhält der Teilnehmer nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zu einem Studio oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der eingeschränkten Öffnungszeiten von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu nutzen.

2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.3. Zutritt nur mit MemberCard

Durch die MemberCard erhält der Teilnehmer nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt in das Studio bzw. die Studios. Ohne Mitnahme der MemberCard ist der Zutritt in das Studio bzw. die Studios nicht möglich.

2.4. Hausordnung

Die RSG Group ist berechtigt, eine für die Teilnehmer verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

2.5. Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

3. PFLICHTEN DES TEILNEHMERS

3.1. Umgang mit der MemberCard

Der Teilnehmer ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der MemberCard zu sorgen. Einen Verlust der MemberCard hat der Teilnehmer unverzüglich in einem Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der MemberCard gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird der Teilnehmer vom Risiko seiner missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.

3.2. Gebühr bei Ausstellung der MemberCard / Ersatz-MemberCard

Die Erstausstellung der MemberCard ist im Rahmen der Teilnahme am Projekt ,,united let’s move“ kostenlos. Für die Neuausstellung der MemberCard bei einem durch den Teilnehmer verschuldeten Verlust oder eine durch den Teilnehmer verschuldete Beschädigung wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 19,- Euro inklusive Umsatzsteuer für eine Ersatz-Member-Card fällig. Weist der Teilnehmer im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet der Teilnehmer lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die alte MemberCard verliert mit der Aktivierung der Ersatz-MemberCard ihre Gültigkeit.

3.3. Unübertragbarkeit der Teilnahmevereinbarung / Verbot der Weitergabe der MemberCard / Identitätskontrolle

Die Teilnahmevereinbarung an ,,united let’s move“ ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Der Teilnehmer ist daher verpflichtet, die MemberCard ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.

3.4. Konsumverbote / verbotene Gegenstände

Es ist dem Teilnehmer untersagt, in einem Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Teilnehmer untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Teilnehmers dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Teilnehmers erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Teilnehmer untersagt, vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

4. VERTRAGSLAUFZEIT

Die Teilnahmevereinbarung endet mit Ablauf des 30.09.2026.

5. HAFTUNG DER RSG GROUP

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die RSG Group nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der RSG Group auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der RSG Group gilt.

6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

6.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die RSG Group ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

6.2. Aufrechnungsverbot

Der Teilnehmer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die RSG Group aufrechnen, die in einem synallagmatischen Verhältnis zur Gegenforderung stehen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Teilnehmers gegen die RSG Group auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.

6.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.