Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweis
für das Street Fighter Gewinnspiel der RSG Group GmbH
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Mit Teilnahme am Gewinnspiel wird Instagram von jeglicher Haftung, welche sich aus Ansprüchen im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels (insbesondere dessen Publikation und Organisation) ergibt, freigestellt.
Ansprechpartner und Verantwortlicher ist allein der angegebene Veranstalter.
1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen
a) Die RSG Group GmbH, Tannenberg 4, 96132 Schlüsselfeld (im Folgenden „RSG“ genannt) veranstaltet ein Gewinnspiel. Dabei gibt es 55×2 Kinofreikarten für den Film Street Fighter zu gewinnen.
b) Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen und setzt nicht den Kauf einer Ware oder Dienstleistung voraus.
c) Die Teilnahme erfolgt durch das Kommentieren des Instagram Gewinnspielbeitrags. Im Kommentar ist die Person zu nennen, die den/die Teilnehmer:in im Falle eines Gewinns zum Kinobesuch begleiten soll.
Das Gewinnspiel beginnt am 15.10.2026 und endet am 22.10.2026.
Anmeldeschluss ist Donnerstag, der 22.10.2026, 23:59 Uhr. Nach Ablauf der Frist ist eine Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen.
d) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer mit den nachfolgend aufgeführten Bedingungen einverstanden.
2. Teilnahmeberechtigung und Teilnahmevoraussetzungen
a) Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der Studiolinie McFIT die das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen Wohnsitz in Deutschland haben.
b) Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmenden einen Kommentar unter Gewinnspielpost hinterlassen.
c) Von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter/innen von RSG, deren Angehörige sowie Mitarbeiter/innen von RSG angeschlossenen Gesellschaften und deren Angehörige. Weiterhin ausgeschlossen sind sämtliche an dem Gewinnspiel beteiligten Personen, insbesondere die, die an der technischen und/oder organisatorischen Umsetzung bzw. Durchführung beteiligt sind.
3. Gewinne
Die Auslosung der folgenden Gewinne erfolgt nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums:
- 55×2 Kinofreikarten für den Film Street Fighter
4. Ermittlung des Gewinners, Gewinnbenachrichtigung, Gewinneinlösung
a) Unter allen gültigen Teilnehmenden wird durch Ziehung per Zufallsprinzip der Gewinner / die Gewinnerin am 23.10.2026 in Berlin ermittelt.
b) Der Gewinner / die Gewinnerin wird nach der Beendigung des Gewinnspiels via Direct Message benachrichtigt.
c) Der Gewinner / die Gewinnerin muss zur Annahme des Gewinns innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung schriftlich auf die Gewinnbenachrichtigung antworten und die Annahme bestätigen. Sollten der Gewinner / die Gewinnerin der Aufforderung zur Rückmeldung nicht nachkommen, verfällt der Gewinn ersatzlos.
d) Sollte jemand als Gewinnender bestimmt worden sein, die Annahme des Gewinns oder die Teilnahme aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen oder aufgrund eines nachträglichen Ausschlusses gem. Nr. 5 c) dieser Teilnahmebedingungen nicht möglich sein, oder sollte der Gewinn aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Gewinnenden liegen, nicht übermittelt werden können, verfällt der Gewinn.
5. Ausschluss, Änderungen der Teilnahmebedingungen, vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
a) Eine (Teil-)Auszahlung, ein Tausch oder eine Ausstellung von Gutscheinen in Höhe des wirtschaftlichen Wertes der Preise erfolgt nicht.
b) RSG behält sich zudem vor, das Gewinnspiel jederzeit – auch vorzeitig – zu beenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn zu besorgen ist, dass eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann.
c) Vorbehalten bleibt auch das Recht von RSG, Teilnehmende jederzeit, beispielsweise aufgrund eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen oder Manipulation, von dem Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt auch für Verstöße durch Dritte, die auf Veranlassung eines Teilnehmenden handeln. Handelt es sich dabei um einen bereits benachrichtigten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
6. Datenschutzhinweis
Für die Durchführung des Gewinnspiels ist der Erhebung und Verarbeitung personenbezogenen Daten erforderlich. Einzelheiten zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspiels und zur Benachrichtigung der Gewinner erhoben, verarbeitet und danach gelöscht.
7. Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit haften die RSG Group GmbH und ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf bei Teilnahme an dem Wettbewerb vorhersehbare und typische Schäden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen haftet RSG den Teilnehmern gegenüber auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seinerseits bzw. seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht für die von RSG oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Verdienstausfall und Verlust und/oder Zerstörung persönlicher Gegenstände usw. wird von RSG nicht übernommen. Weiter ist eine Haftung aufgrund höherer Gewalt (außergewöhnliche, nicht vorhersehbare Naturereignisse und Wetterverhältnisse) und daraus resultierender Schäden ausgeschlossen.
8. Abschließende Regelungen
a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
b) Für die Durchführung von Gewinnspielen durch RSG gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Teilnehmer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige, die dem ursprünglich gewollten Regelungszweck am nächsten kommt.